Im Rahmen der Hausverwaltung KEIL führen wir für Eigentümerschaften die WEG-Verwaltung nach gesetzlichen Vorgaben durch. Hierzu gehört eine Hausordnung zu erstellen und diese bei Verstößen durchzusetzen, die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums muss gewährleistet werden, eine Feuerversicherung des Wohneigentums auf Stand des Neuwertes sowie eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstück abgeschlossen werden. Zudem muss eine Instandhaltungsrücklage gebildet werden und dafür gesorgt werden, dass allen Wohnungseigentümern ermöglicht wird, Ihre Wohnungen mit Energie zu versorgen.
“ Das Wohnungseigentumsgesetz sichert das ordnungsgemäße Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer durch entsprechende Verwaltung. “
Wir beraten Sie im Rahmen der Hausverwaltung KEIL nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und führen bei Eigentümergemeinschaften eine komplette Betreuung basierend auf den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Teilungserklärungen durch.