Unter der Sondermietverwaltung versteht man nicht die Betreuung einer gesamten Immobilie, sondern eines Wohnungs- oder Teileigentums. Sie ist dabei unabhängig von wohnungseigentumsrechtlichen Verwaltungen. Durch die Vereinbarung einer Sondermietverwaltung kann später nicht in deren Rechtskreis eingegriffen werden.
“ Gesetzlich gibt es keine genaue Regelung, welche den Inhalt einer Sondermietverwaltung definiert. Es ist daher vorbehalten, wie diese ausgestaltet wird. “
Wir übernehmen die komplette Betreuung und Verwaltung im Bereich der Sondermietverwaltung. So haben Sie bei allen Anliegen stets einen gleichbleibenden Ansprechpartner und können sich auf die kompetente Verwaltung Ihrer Räumlichkeiten verlassen.