Sondermietverwaltung im Schnellüberblick:

Die kaufmännische Sondermietverwaltung

Bei der Sondermietverwaltung unterscheidet man unter der kaufmännischen und technischen Sondermietverwaltung. Die kaufmännische beinhaltet beispielsweise:

· Mietinkasso und überwachung aller Mieteingänge

· Verwaltung der Mietkautionen

· Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung

· Mündlicher und schriflicher Verkehr mit Mietern und Dienstleistern

· Kündigung und Abschluss neuer Mietverträge

· An- und Übernahme der Wohnungen

Die technische Sondermietverwaltung

Bei der Sondermietverwaltung unterscheidet man unter der kaufmännischen und technischen Sondermietverwaltung. Die technische beinhaltet beispielsweise:

· Überwachung der laufenden, baulichen Zustände in gemeinsamen Einvernehmen des Eigentümer

· Mögliche hinzuziehung sachkundiger Dienstleister (auf Rechnung des Eigentümers)

· Überwachung aller anfallenden und aktuellen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Unternehmen

· Vergabe anfallender Reparaturen an Dritte

Kann man bei der Sondermietverwltung die Kosten umlegen oder absetzen?

Bei der Sondermietverwaltung kann man gleich wie bei der regulären Miet- und Gebäudemietverwaltung die Kosten unter Umständen auf den Mieter umlegen. Dafür müssen Sie jedoch laut Urteil des des Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 19.12.2018, VIII ZR 254/17) die Kosten im Mietvertrag explizit als Grundbestandteil der Miete nennen. Ansonsten können verwaltungskosten nicht umgelegt werden.

Die Kosten für die Sondermietverwaltung können jedoch in jedem Fall vom Vermieter von er Steuer abgesetzt werden. Die Verwaltungskosten werden dabei als Werbungskosten von Mieteinnahmen und anderem Einkommen abgezogen.